Entscheidungsfreiheit auch bei der Mobilität
BERLIN. Daniela Kluckert MdB, stellv. Landesvorsitzende der FDP Berlin, zum Volksbegehren „Berlin autofrei“:
„Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin wird Anfang April darüber entschieden, ob der mit dem Volksbegehren „Berlin autofrei“ verbundene Gesetzentwurf zulässig ist. Unabhängig davon steht auch so schon fest, dass man vollkommen weltfremd sein muss, um solch ein Volksbegehren zu initiieren. Sowas kommt von Menschen, die nicht mal eine Sekunde bedacht haben, was ihre Forderungen eigentlich für Konsequenzen hätten. Bürgerinnen und Bürgern zuzuteilen, wie viele Male im Jahr sie Auto fahren dürfen – auf diese Idee ist man nicht mal in der DDR gekommen. Unbestimmte Rechtsbegriffe bei den Ausnahmen wie „Notwendigkeit“ öffnen der Willkür Tür und Tor.
Die FDP Berlin steht für die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen. Wer möchte, dass mehr Menschen auf das Auto verzichten, der muss in den Ausbau des ÖPNV investieren. Gerade hier lässt der Senat jegliche Ambitionen vermissen.”