Reform der Berufungszulassung in der Verwaltungsgerichtsordnung
Die Berufungszulassung in der Verwaltungsgerichtsordnung muss eine sinnvolle Abwägung zwischen den Zielen der Verfahrensbeschleunigung und der Einzelfallgerechtigkeit sicherstellen. Während durch die VwGO-Novelle von 1996 kürzere Verfahrensdauern erreicht wurden, hat sie zugleich in Bezug auf die Zulassung von Berufungsverfahren zu einer uneinheitlichen Rechtspraxis und geringen Zulassungsquoten geführt. Wir Freie Demokraten fordern daher einen Kompromiss, der dem Ziel einer gerechten Entscheidung Rechnung trägt.
Daher fordern wir:
- § 124a Abs. 5 S. 4 VwGO („Mit der Ablehnung des Antrags wird das Urteil rechtskräftig.“) zu streichen
- und die Nichtzulassungsbeschwerde wie bei der Revision (§ 133 Abs 1 VwGO) zuzulassen.