Reform der Berufungszulassung in der Verwaltungsgerichtsordnung

Die Berufungszulassung in der Verwaltungsgerichtsordnung muss eine sinnvolle Abwägung zwischen  den Zielen der Verfahrensbeschleunigung und der Einzelfallgerechtigkeit sicherstellen. Während durch  die VwGO-Novelle von 1996 kürzere Verfahrensdauern erreicht wurden, hat sie zugleich in Bezug auf  die Zulassung von Berufungsverfahren zu einer uneinheitlichen Rechtspraxis und geringen  Zulassungsquoten geführt.  Wir Freie Demokraten fordern daher einen Kompromiss, der dem Ziel einer gerechten Entscheidung  Rechnung trägt.

Daher fordern wir:  

  • § 124a Abs. 5 S. 4 VwGO („Mit der Ablehnung des Antrags wird das Urteil rechtskräftig.“) zu  streichen  
  • und die Nichtzulassungsbeschwerde wie bei der Revision (§ 133 Abs 1 VwGO) zuzulassen.